Honorar

Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit erfolgt seit dem 01.07.2004 auf Grundlage des Rechtsanwalts­vergütungsgesetztes (RVG). Damit sind die in den jeweiligen Rechtsangelegenheiten anfallenden Gebühren bindend gesetzlich regelt.

Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem Gegenstandswert sowie Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Wegen der vielfältigen verschiedenen Gebührentatbestände ist für eine verbindliche Aussage zu den entstehenden Kosten eine nähere Kenntnis Ihres Anliegens erforderlich.

Bei geringfügigem Einkommen oder Mittellosigkeit kann ggf. auch eine Übernahme der Kosten der anwaltlichen Tätigkeit durch die Landeskasse im Wege der Bera­tungshilfe (Beratung und außerge­richtliche Vertretung) oder Prozesskostenhilfe (ge­richtliche Ver­tretung) erfolgen. Eine Unterstützung bei der Antragstellung ist auf Wunsch möglich.

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, kann als Serviceleistung der erfor­derli­che Schriftwechsel zur Klärung der Kostenübernahme übernommen wer­den.

Bitte kommen Sie entsprechend auf mich zu.